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Saarbrücker Zeitung
Pfälzischer Merkur und SOL.de
Es ist wirklich kein leichtes Thema. Die Frage "Wie soll ein Verstorbener bestattet werden?" gehört nicht zu den Fragen, die sich die meisten Menschen gerne und häufiger stellen wollen. Vielleicht ist es gerade deshalb sinnvoll, zu diesem Thema Informationen anzubieten. Informationen, die ein ganzes Stück über das, was "man" weiß oder gehört hat, hinausgehen. Sie sollen den Menschen helfen, die sich zu Lebzeiten Gedanken über ihren eigenen Tod und die eigene Beerdigung machen. Konkret können sie aber auch Menschen helfen, die im Moment vor der Entscheidung stehen, wie sie richtig, angemessen und im Sinne des Verstorbenen im Hinblick auf die anstehende Beerdigung entscheiden sollen.
Die Worte "Muss" und "Zwang" mögen Menschen nicht. Doch in den Bestattungsgesetzen, die jedes Bundesland erlässt, taucht gerade das Wort "Muss" in den ersten Abschnitten und Artikeln auffallend häufig auf. Offensichtlich liegen diesen Gesetzen vielfältige Erfahrungen zugrunde, die dem Gesetzgeber das Empfinden geben, besonders eindeutig formulieren zu müssen, wenn es um den Umgang mit verstorbenen Menschen geht. Zumindest grundsätzlich ist das eine gute und richtige Einstellung. Verstorbene Menschen behalten ihre Würde. Und da sie selber dafür nicht mehr eintreten können, muss es das Gesetz tun. So ordnet das Bayerische Bestattungsgesetz beispielsweise einen Friedhofs- und einen Sargzwang an. Was ist damit gemeint?
Die Begriffe erklären sich fast von selber: Friedhofszwang bedeutet, dass ein Verstorbener nicht auf einem Privatgelände beerdigt werden darf, sondern auf einem Friedhof beigesetzt werden muss. Keine Regel ohne Ausnahme, das gilt auch in diesem Fall. Allerdings sind die Ausnahmen wirklich sehr dünn gesät. So wird beispielsweise für den Schlossbesitzer mit einer eigenen Familiengruft eine solche Ausnahme gemacht. Allerdings braucht auch er dafür eine entsprechende behördliche Genehmigung. Was sich zunächst etwas skurril anhört, berührt inzwischen nicht wenige Menschen, die sich mit dem Thema "Bestattung" auseinandersetzen, persönlich. Den Wunsch von Angehörigen und Verwandten, die Urne mit der Asche eines Verstorbenen im Wohnbereich aufbewahren zu wollen, hören inzwischen nicht mehr nur die Bestatter in der Großstadt. Und auch das Ansinnen, dass die Asche an einem der Lieblingsplätze eines Verstorbenen verstreut werden soll, ist Ausdruck einer sich verändernden Trauer- und Grabkultur. Bis jetzt allerdings lässt das Bestattungsgesetz keinen Raum, um diese Wünsche in Bayern konfliktfrei und rechtmäßig erfüllt zu bekommen. Ähnlich sieht es beim Sargzwang aus. Ein Verstorbener muss vor der Beisetzung, auch vor einer Einäscherung, in einen Sarg gebettet werden. Was für eine christlich geprägte Bestattungskultur zur Selbstverständlichkeit geworden ist, stellt gerade für muslimische Mitbürgerinnern und -bürger häufig ein Problem dar. Denn nach muslimischen Glaubensvorschriften dürfen die Verstorbenen nach rituellen Waschungen nur in ein Leinentuch und eben nicht in einen Sarg gebettet werden. Der Leichnam soll seitlich ins Grab gelegt werden, der Kopf soll in Richtung Mekka blicken. Einige Bundesländer haben diesen Vorstellungen inzwischen durch eine Änderung ihres Bestattungsgesetzes Rechnung getragen.